Rechtsprechung
LG Memmingen, 23.06.2004 - 1H O 1016/04, 1 HO 1016/04 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- afs-rechtsanwaelte.de
Verkauf über eBay ist keine Versteigerung
- internetrechtsiegen.de
Verkauf von Waren über eBay - Versteigerung gemäß § 156 BGB?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
EBay-Angebot - Keine Aufklärung über das Widerrufsrecht? - eBay-Recht
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Zulassung der Berufung durch Urteilsberichtigung; Berichtigung eines Urteils bei offensichtlicher Unrichtigkeit; Fehlen der Zulassung der Berufung im Urteil als offensichtlicher Fehler, der durch Urteilsberichtigung korrigiert werden kann; Bindende Wirkung eines ...
- Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V. (Kurzmitteilung)
Auch bei ebay gelten Verbraucherschutzrechte
Papierfundstellen
- NJW 2004, 2389
- NJW 2004, 3064 (Ls.)
- MMR 2004, 769
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (4)
- AG Osterholz-Scharmbeck, 23.08.2002 - 3 C 415/02
Anforderungen an die Verbrauchereigenschaft; Abschluss eines Kaufvertrages in …
Auszug aus LG Memmingen, 23.06.2004 - 1H O 1016/04
Das Amtsgericht ... (ITRB 2003, 239) hat einen Kauf über die ... als Versteigerung im Sinne des § 156 BGB angesehen und deshalb ein Widerrufsrecht ausgeschlossen. - BGH, 07.11.2001 - VIII ZR 13/01
Zum Zustandekommen eines Kaufvertrages bei einer Internet-Auktion
Auszug aus LG Memmingen, 23.06.2004 - 1H O 1016/04
Hingegen kann nach Auffassung der Kammer das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 07.11.2001 (BGH NJW 2002, 363) noch nicht als abschließende Stellungnahme zu der entsprechenden Fragestellung gewertet werden. - OLG Oldenburg, 20.01.2003 - 1 W 6/03
Wettbewerbsrelevante Irreführung; Gewerblicher Händler; Hinweispflicht auf …
Auszug aus LG Memmingen, 23.06.2004 - 1H O 1016/04
Dem von der Verfügungsklägerin verfolgten Unterlassungsanspruch steht auch die Rechtsprechung des OLG Oldenburg (NJW-RR 2003, 1061), wonach bei Angeboten im Internet wie in der ... auf den geschäftlichen Charakter eines Angebotes nicht hingewiesen werden müsse, nicht entgegen. - OLG Brandenburg, 16.12.2003 - 6 U 161/02
Zur Anwendung des Haftungsprivilegs gem. § 11 Satz 1 TDG
Auszug aus LG Memmingen, 23.06.2004 - 1H O 1016/04
Auch das ... Oberlandesgericht (MMR 2004, 330) hat es - allerdings unter einem anderen wettbewerbsrechtlichen Ausgangspunkt - verneint, dass derartige Verkaufsaktivitäten als Versteigerungen einzuordnen seien.
- OLG Jena, 09.05.2007 - 2 W 124/07
Widerrufsfrist bei eBay
Da der Verkäufer in Hinblick auf seine Vorratshaltung nicht weiter schutzbedürftig ist, ist seine Willenserklärung als ein verbindliches Angebot anzusehen (so auch LG Memmingen NJW 2004, 2389, 2390; Bonke/Gellmann NJW 2006, 3169, 3171), das der Käufer nur noch durch Anklicken der "Sofort-Kaufen"-Option anzunehmen braucht bzw. annehmen kann. - LG Stendal, 23.01.2007 - 22 S 138/06
Anforderungen für die Annahme eines Fernabsatzvertrages
Bedient sich daher ein gewerblicher Anbieter einer Internetplattform zum Absatz seiner Waren, muss er einem Verbraucher ein Widerrufs- und Rückgaberecht einräumen und den Verbraucher hierüber im Rahmen seines Angebots belehren (vgl. LG Memmingen, Urt . v. 23.06.2004 - 1H O 1016/04 , NJW 2004, 2389, 2390 f.).Damit ist der durch die Zeugen bewiesene Sachverhalt - gelegentlich Waren über die Internetplattform anzubieten und anschließend durch Faxschreiben zu bestätigen - für die Anwendung der Regelungen über Fernabsatzverträge auf die Beklagte ausreichend (vgl. zur ähnlichen Fallkonstellation LG Memmingen, Urt . v. 23.06.2004 - 1H O 1016/04 , NJW 2004, 2389).